Die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates, bekannt als Digital-Services-Act (DSA), wurde am 19. Oktober 2022 verabschiedet und zielt auf die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarkts für digitale Dienste ab. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 für alle Unternehmen rechtskräftig.
Der DSA hat das Ziel, die digitale Landschaft der EU zu aufeinander abzustimmen und dabei die Sicherheit und Rechte der Online-Nutzer zu stärken. Er führt klare Verpflichtungen für Anbieter digitaler Dienste ein und fördert innovative Ansätze, um ein ausgewogenes Umfeld zu schaffen. Dieses Umfeld soll Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen transparentere, gerechtere und sicherere Bedingungen auf dem digitalen Markt bieten. Die Verordnung legt besonderen Wert auf den Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten und verbessert die Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber durch die Einführung effektiver Mechanismen zur Meldung und Entfernung solcher Inhalte.
Digitale Plattformen, die in der EU operieren, sind durch den DSA verpflichtet, sich an strengere Vorschriften zu halten, unabhängig von ihrem Niederlassungsort. Dies betrifft insbesondere die Transparenz von Online-Werbung, den Umgang mit illegalen Inhalten und den Schutz der Nutzerrechte im digitalen Raum. Die EU strebt durch die Implementierung dieser Regulierung an, das Vertrauen in digitale Dienste zu stärken und einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, der für Innovationen offen ist und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für alle Beteiligten gewährleistet.

Dieses Bild Digital-Services-Act (DSA) Regelungen ist lizenziert unter CC BY-NC-SA 4.0
Häufige Fragen zum DSA
Digitale Dienste umfassen eine breite Palette von Online-Diensten, einschließlich Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken und anderen Plattformen, die Inhalte hosten oder Benutzeraktivitäten vermitteln
Die Vorgaben des Digital Services Acts gelten seit dem 17. Februar für alle Plattformen, auch wenn die nationale Umsetzung (Digitale-Dienste-Gesetz) sich noch in der Entwicklungsphase befindet. Somit müssen Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, die Vorschriften der EU einhalten.
Nein, das Gesetz über digitale Dienste ist die deutsche Übersetzung des Digital Services Act (DSA) und ist eine Verordnung der EU. Das Digitale-Dienste-Gesetz stellt die konkrete und organisatorische Umsetzung der Vorgaben auf nationaler Ebene dar.
Anbieter von Vermittlungsdiensten müssen gemäß des DSA bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen, um ein sicheres und verantwortungsvolles Online-Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Implementierung klarer und verständlicher Nutzungsbedingungen, effektive Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte, Transparenz von Online-Werbung und algorithmischen Systemen sowie Systeme zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Händlern auf Online-Marktplätzen. Diese Pflichten haben zum Ziel, den Schutz der Rechte von Nutzern und Dritten im digitalen Raum zu erleichtern und gleichzeitig die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit zu wahren. Die Verordnung legt besonderen Wert darauf, dass Anbieter Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, dass rechtmäßige Inhalte nicht ungerechtfertigt entfernt werden.
Anbieter von Vermittlungsdiensten sind verpflichtet, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um gegen illegale Inhalte auf ihren Plattformen vorzugehen, sobald sie von deren Existenz erfahren. Gemäß des DSA müssen Anbieter effektive Meldesysteme einrichten, die es Nutzern und Dritten ermöglichen, illegale Inhalte leicht zu melden. Nach Erhalt einer Meldung müssen die Anbieter die Inhalte zügig überprüfen und gegebenenfalls entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Dabei werden die Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Information, in vollem Umfang gewahrt. Anbieter sollten transparente Verfahren einführen, die es Nutzern ermöglichen, Entscheidungen bezüglich der Entfernung ihrer Inhalte anzufechten. Die Verordnung betont die Bedeutung einer ausgewogenen Herangehensweise. Legale Inhalte und die Rechte der Nutzer müssen geschützt werden, während gleichzeitig illegale Aktivitäten bekämpft werden.
Der DSA zielt darauf ab, den Binnenmarkt zu stärken, indem sie einen harmonisierten Rechtsrahmen für digitale Dienste schafft. Sie fördert die Rechtssicherheit für Anbieter von Vermittlungsdiensten, indem sie einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten festlegt und Fragmentierungen vermeidet, die durch unterschiedliche nationale Vorschriften entstehen können. Dies erleichtert Unternehmen, ihre Dienste grenzüberschreitend anzubieten und fördert Innovation und Wachstum im digitalen Sektor. Gleichzeitig stärkt die Verordnung den Schutz der Verbraucher und Nutzer im digitalen Raum, indem sie hohe Standards für Transparenz, Sicherheit und die Bekämpfung illegaler Inhalte setzt. Insgesamt trägt die Verordnung dazu bei, das Vertrauen in digitale Dienste zu erhöhen. Dies ist für die volle Ausschöpfung des Potenzials des digitalen Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung.
Um sicherzustellen, dass der DSA eingehalten wird, sieht die EU ein umfassendes Durchsetzungssystem vor. Dieses System umfasst eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Jeder Mitgliedstaat muss einen Koordinator für digitale Dienste ernennen, der für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene verantwortlich ist. Diese Koordinatoren arbeiten im Netzwerk der Koordinatoren für digitale Dienste zusammen, um den Informationsaustausch und die koordinierte Durchsetzung zu fördern. Die Verordnung ermöglicht auch die Verhängung von Sanktionen gegen Anbieter, die gegen die Vorschriften verstoßen. Diese strengen Durchsetzungsmechanismen sollen sicherstellen, dass Anbieter von Vermittlungsdiensten ihre Verpflichtungen ernst nehmen und zur Schaffung eines sicheren und gerechten Online-Umfelds beitragen.
Quellen, weiterführende Links
- https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_de, zuletzt abgerufen am 18.03.2024
- https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj, zuletzt abgerufen am 18.03.2024
- https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_über_digitale_Dienste, zuletzt abgerufen am 05.03.2024
- https://www.bka.de/DE/DasBKA/OrganisationAufbau/Fachabteilungen/ZentralesInformationsmanagementUndFahndungen/Digitale_Eingangsstelle/FAQ/faq_dsa_node.html, zuletzt abgerufen am 05.03.2024
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitalisierung/DSA/start.html, zuletzt abgerufen am 05.03.2024
- https://transparency.dsa.ec.europa.eu/page/faq#, zuletzt abgerufen am 05.03.2024