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- Kapitel 4 Umsetzung, Zusammenarbeit, Sanktionen und Durchsetzung
- Abschnitt 1 Zuständige Behörden und Koordinatoren für digitale Dienste
- Abschnitt 2 Zuständigkeit, koordinierte Untersuchungen und Kohärenzmechanismen
- Abschnitt 3 Europäisches Gremium für digitale Dienste
- Abschnitt 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Artikel 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
- Artikel 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
- Artikel 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
- Artikel 67 Auskunftsverlangen
- Artikel 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
- Artikel 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Artikel 70 Einstweilige Maßnahmen
- Artikel 71 Verpflichtungszusagen
- Artikel 72 Überwachungsmaßnahmen
- Artikel 73 Nichteinhaltung
- Artikel 74 Geldbußen
- Artikel 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
- Artikel 76 Zwangsgelder
- Artikel 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Artikel 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Artikel 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Artikel 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Artikel 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
- Artikel 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Artikel 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
- Abschnitt 5 Gemeinsame Durchsetzungsbestimmungen
- Abschnitt 6 Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte