Für Nicht-Jurististen ist die korrekte Zitierweise von Gesetzen nicht selbsterklärend. Die korrekte, präzise Zitierung ist jedoch wichtig, damit für alle Leser der genaue Bezug ersichtlich wird. Wie also Gesetze korrekt zitieren?
Elemente der Quellenangabe
Eine vollständige Angabe enthält:
- Paragraf: im Gesetz mit § gekennzeichnet
- Absatz: im Gesetz mit (1), (2), … gekennzeichnet
- Satz: im Gesetz mit 1, 2, … gekennzeichnet
- Buchstabe: im Gesetz mit a), b), aa), bb), … gekennzeichnet
- Kurztitel des Gesetzes: hier DDG
Gültige Zitierweisen
Es sind mehrere kürzere bzw. ausführlichere Varianten erlaubt:
- § 14 Absatz 2 Satz 1 DDG (lange Schreibweise)
- § 14 Abs. 2 S. 1 DDG (abgekürzte Schreibweise)
- § 14 II 1 DDG (verkürzte Schreibweise)
Beim ersten Vorkommen sollte der offizielle Titel des Gesetzes ausgeschrieben werden. Bei weiteren Vorkommen reicht die Kurzform. Der offizielle Titel ist dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen unter https://www.bgbl.de oder einfacher unter https://www.gesetze-im-internet.de. Über deren Suche ist das Gesetz ab Veröffentlichung leicht zu finden.
Beispiel: Digitale-Dienste-Gesetz
Titel | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze |
Kurztitel | Digitale-Dienste-Gesetz |
Abkürzung | DDG |
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen werden in § 1 des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) behandelt. Im DDG finden sich weiterhin …